Deine Berechtigung für ein Fahrad erlischt, wenn du Dich in Elternzeit begibst. Somit kannst Du bis zum Ende dieser auch keinen Fahrrad Antrag stellen.
Deine Berechtigung für ein Fahrad erlischt, wenn du Dich in Elternzeit begibst. Somit kannst Du bis zum Ende dieser auch keinen Fahrrad Antrag stellen.